Tempo-100-Zulassung
Ein weiteres Thema,
was öfters und kontrovers diskutiert wird, ist die 100 km/h-Zulassung für den
Wohnwagen und das Zugfahrzeug.
Bei dem Wohnwagen,
den wir uns ins Auge gefasst haben, möchten wir eine Auflastung auf 1700 kg
maximales Gesamtgewicht. Aber, mit welcher Geschwindigkeit dürfen wir dann
unterwegs sein? Ich für meinen Teil bin gerne bei längeren Autobahnstrecken mit
einer Geschwindigkeit um die 140 km/h unterwegs – man will ja auch mal
ankommen. Das wird mit einem Wohnwagen am Haken natürlich passe´ sein. Unlängst
bin ich bewusst einmal mit 90 – 100 km/h auf der rechten Spur hinter LKWs
hinter her getuckert. Man, kommt einem das langsam vor. Vielleicht sieht das
anders aus, wenn man so um die 1,5 Tonnen hinter sich her zieht. Da kann ich
noch nicht mitreden.
Im Internet findet
man zu der Frage eine Fülle von (unterschiedlichen) Antworten, auch beim
Händler vor Ort bekommt man variationsreiche Antworten. Das finde ich ganz schön
gruselig und gebe zu, dass mich dieses Thema ganz schön verwirrt.
Je länger ich mich
damit beschäftigt habe, um so mehr scheint sich jetzt folgende „Wahrheit“
heraus zu kristallisieren:
- Technische Voraussetzungen:
- Das Auto ist mit ABS
ausgestattet
- Die zulässige
Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3500 kg
- Der Anhänger ist für
eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen
sind für 120 km/h ausgelegt und
haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L - Die Reifen sind jünger
als sechs Jahre
- Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht
des Zugfahrzeugs ab (Faktor X mal Leergewicht).
Beim einem Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern beträgt der Faktor 1,0, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung) ausgerüstet ist.
Beim einem Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern beträgt der Faktor 1,0, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung) ausgerüstet ist.
Die neueren Wohnwagen, zumindest, die die wir uns
angesehen haben, erfüllen alle die Voraussetzungen für eine 100 km/h-Zulassung.
Auch unser Kuga, ausgestattet mit ABS, ESP und pipapo scheint die
Voraussetzungen zu erfüllen.
Ein Blick in die Papiere verrät uns, dass der Kuga bis
zu 2,1 Tonnen ziehen darf.
Check. Ok.
Check. Ok.
Das Leergewicht des Kuga beträgt 1670 kg.
*Schluck*. Sollte es tatsächlich an 30 kg scheitern…?
Weitere Recherchen ergeben, dass zwei Möglichkeiten in Frage kommen würden:
Zum einen eine Ablastung des Wohnwagens auf einen Kg-Wert unterhalb des Leergewichts des Kuga, zum anderen wird empfohlen sein Zugfahrzeug einmal wiegen zu lassen. Durch Extra-Zubehör oder auch eine nachinstallierte Anhängerkupplung erhöht sich das Fahrzeuggewicht und die Angaben in den KFZ-Papieren weichen von den tatsächlichen Werten mitunter erheblich ab. Da beim Wohnwagen jedes mögliche Kilogramm an Zuladung wichtig ist, entscheiden wir uns für die zweite Möglichkeit. Ich habe derzeit eine E-Mail-Anfrage beim TÜV laufen, um mir eine Absicherung zu dieser Möglichkeit einzuholen. Außerdem möchte ich wissen, ob es bei unserem „Haus-TÜV“ eine Wiegemöglichkeit gibt.
*Schluck*. Sollte es tatsächlich an 30 kg scheitern…?
Weitere Recherchen ergeben, dass zwei Möglichkeiten in Frage kommen würden:
Zum einen eine Ablastung des Wohnwagens auf einen Kg-Wert unterhalb des Leergewichts des Kuga, zum anderen wird empfohlen sein Zugfahrzeug einmal wiegen zu lassen. Durch Extra-Zubehör oder auch eine nachinstallierte Anhängerkupplung erhöht sich das Fahrzeuggewicht und die Angaben in den KFZ-Papieren weichen von den tatsächlichen Werten mitunter erheblich ab. Da beim Wohnwagen jedes mögliche Kilogramm an Zuladung wichtig ist, entscheiden wir uns für die zweite Möglichkeit. Ich habe derzeit eine E-Mail-Anfrage beim TÜV laufen, um mir eine Absicherung zu dieser Möglichkeit einzuholen. Außerdem möchte ich wissen, ob es bei unserem „Haus-TÜV“ eine Wiegemöglichkeit gibt.
Ich werde berichten.
Die Antwort des TÜV kam sehr schnell:
Die Antwort des TÜV kam sehr schnell:
„Hallo Herr xxxxx
im
Großen und Ganzen stimmt ihre Aussage.
In
vielen Fahrzeugen ist heutzutage schon eine Spanne als Leergewicht angegeben.
Da
sind wir dann gehalten, dass höhere Gewicht anzurechnen.
Bei
ihrer Berechnung muss ich davon ausgehen, dass der Wohnwagen eine
Schlingerkupplung nach
DIN 5001, oder ihr Zugfahrzeug ein fahrdynamisches System für Anhängerbetrieb
hat. Richtig?
Wenn
sie ihr Fahrzeug wiegen wollen können sie das in xxxxx bei xxxxxxxx in
der Industriestraße machen. Der Tank sollte dann zu 90% gefüllt sein. Und ohne
Zuladung und Fahrer wiegen
Der
Fahrer wird dann mit 75Kg dazu gerechnet!.
Sollte
dann das benötigte Gewicht erreicht werden, und sie eine Eintragung wünschen,
melden
sie sich gerne bei mir, damit wir dann einen Termin machen können.“
Ich gestehe, dass ich eine so schnelle und freundliche
Antwort gar nicht erwartet habe…
Respekt. Großes Lob an den TÜV Nord !!
Respekt. Großes Lob an den TÜV Nord !!
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